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Sikawild als Invasive Art

Unterstützung bei der Antragstellung

Mit Wirkung zum 7. August 2025 wird Sikawild (Cervus nippon) durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten aufgenommen. Damit treten EU-weit Einschränkungen für Haltung, Zucht und Vermarktung in Kraft.

Die EU-Verordnung sieht ausdrücklich Möglichkeiten für Ausnahmen vor, wenn eine kontrollierte Haltung kein Risiko für die freie Natur darstellt. Dementsprechend sollen die Anträge zur Ausnahmegenehmigung und Weiterführung der landwirtschaftlichen Sikawildgehege vorbereitet werden.

Betroffene Betriebe können den untenstehenden Fragebogen ausfüllen. Mit den Angaben wird der Antrag nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vorbereitet.