Du betrachtest gerade Sikawild in Gehegen: Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung e.V. fordert Ausnahmeregelung von EU-Listung als „invasive Art“

Sikawild in Gehegen: Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung e.V. fordert Ausnahmeregelung von EU-Listung als „invasive Art“

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrag zuletzt geändert am:September 4, 2025

Berlin, 02.09.2025 – Mit Wirkung zum 7. August 2025 wird Sikawild
(Cervus nippon) durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422
in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten aufgenommen. Damit
treten EU-weit Einschränkungen für Haltung, Zucht und Vermarktung in Kraft.

Der Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung e.V. kritisiert die Regelung als realitätsfern und existenzbedrohend für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.

„Unsere Tiere leben nicht in der freien Wildbahn, sondern in ausbruchssicheren Gehegen unter klaren tierzuchtrechtlichen und veterinärrechtlichen Vorgaben. Hier von einer invasiven Art zu sprechen, ist fachlich falsch und gefährdet die Existenz unserer Mitgliedsbetriebe“, erklärt Bundesvorsitzender Karl-Heinz Funke, Bundesminister a.D.

Praxis fordert Ausnahmeregelung

Die EU-Verordnung sieht ausdrücklich Möglichkeiten für Ausnahmen vor, wenn eine kontrollierte Haltung kein Risiko für die freie Natur darstellt. Der Bundesverband fordert deshalb von Politik und Behörden, diese Ermessensspielräume zu nutzen und rechtssichere Ausnahmegenehmigungen für bestehende und zukünftige Gehegehaltungen zu schaffen.

Bedeutung von Sikawild

Sikawild ist besonders anpassungsfähig und eignet sich für feuchte Standorte und magere Böden besser als Dam- oder Rotwild. Damit stellt es eine wertvolle Option für landwirtschaftliche Betriebe dar, die ihre Flächen nachhaltig nutzen und hochwertiges Wildfleisch für die Direktvermarktung erzeugen möchten.

„Eine pauschale Verbotsregelung nimmt uns eine robuste und tiergerechte Nutzungsform, die gut in die Kulturlandschaft passt, und entzieht vielen Familienbetrieben ihre wirtschaftliche Grundlage“, so Funke weiter.

Forderung an die Politik

Der Bundesverband fordert die Bundesregierung und die Länder auf, sich in Berlin und Brüssel für eine praxisgerechte Lösung einzusetzen:
– Anerkennung der Gehegehaltung als kontrollierte Nutzung ohne Freisetzungsrisiko
– Schaffung klarer Ausnahmeregelungen für bestehende und neue Betriebe
– Dialog mit der Praxis, um wirtschaftliche Schäden zu verhindern